Auswandern aus Österreich: Checkliste für die letzten sechs Monate
Robin Engelhart • 02.10.2026
Inhaltsverzeichnis
Beim Auswandern ist der Transport der einfachste Teil. Die eigentliche Arbeit liegt in drei Dingen: der Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung, der Eintragung in die Auslandswählerevidenz, weil die Abmeldung dich sonst aus der Wählerevidenz streicht, und der steuerlichen Seite, bei der sich entscheidet, ob du 27,5 Prozent auf stille Reserven sofort zahlst.
Diese Checkliste ist für dich, wenn du Österreich dauerhaft verlässt und wissen willst, was in welcher Reihenfolge zu erledigen ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Abmeldung beim Meldeamt: drei Tage vor bis drei Tage nach der Übersiedlung.
- Die Abmeldung führt zur Streichung aus der Wählerevidenz. Die Eintragung in die Auslandswählerevidenz machst du am besten gleich dabei.
- Die Registrierung bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Zielland ist freiwillig, im Krisenfall aber der einzige Draht zum Außenministerium.
- Die Überweisung einer österreichischen Pension ins Ausland ist grundsätzlich möglich, Details regelt der Pensionsversicherungsträger.
- Offene Ansprüche beim AMS lassen sich durch Meldung und Antragstellung geltend machen.
- Zollbestimmungen fürs Übersiedlungsgut erfragst du bei der Botschaft des Ziellands in Österreich.
- Innerhalb der EU gibt es keine Zollformalitäten, außerhalb braucht es eine vollständige Inventarliste.
Fahrplan nach Ausreisedatum
Trag dein Ausreisedatum ein und wähl, ob das Ziel in der EU beziehungsweise im EWR liegt. Du bekommst die Schritte mit Daten.
Richtwerte. Visaverfahren für Drittstaaten können deutlich länger dauern.
Die Behördenwege in Österreich
Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung erfolgt beim Meldeamt der Gemeinde, des Magistrats oder des Magistratischen Bezirksamts, und zwar innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung. Das Zentrale Melderegister wird automatisch aktualisiert. Wie der Vorgang abläuft, steht im Beitrag Hauptwohnsitz ummelden.
Wählerevidenz
Mit der Abmeldung wirst du aus der Wählerevidenz gestrichen. Wer vom Ausland aus wählen will, muss sich in die Wählerevidenz beziehungsweise Europa-Wählerevidenz für Auslandsösterreicher eintragen lassen. Am einfachsten machst du das im selben Termin wie die Abmeldung, sonst geht es leicht unter.
Registrierung bei der Vertretungsbehörde
Die österreichischen Botschaften und Konsulate bieten eine freiwillige Registrierung an, elektronisch, per Mail oder persönlich. Sie ist nicht verpflichtend, aber im Krisenfall der einzige Weg, auf dem dich das Außenministerium erreicht. Die Details stehen beim Außenministerium.
Sozialversicherung, Pension und AMS
Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsträger geben Auskunft zum jeweiligen Einzelfall. Die Überweisung einer österreichischen Pension ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Offene Ansprüche beim AMS lassen sich auch bei einer Übersiedlung ins Ausland durch Meldung und Antragstellung geltend machen. Beziehst du Pension und ziehst in ein EU-Land, beantrage vor der Ausreise das Formular S1 bei deiner Krankenkasse.
Die steuerliche Seite
Das ist der Punkt, an dem beim Auswandern am meisten Geld liegt. Zwei Fragen entscheiden:
- Endet die unbeschränkte Steuerpflicht wirklich? Sie endet erst, wenn du in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hast. Eine behaltene Wohnung, über die du verfügen kannst, hält sie aufrecht, unabhängig vom Melderegister.
- Was kostet der Wegzug beim Kapitalvermögen? Beschränkt der Wegzug das österreichische Besteuerungsrecht, werden stille Reserven in Aktien, Fonds, Gesellschaftsanteilen und Krypto mit 27,5 Prozent besteuert. Beim Wegzug in ein EU- oder EWR-Land unterbleibt die Festsetzung auf Antrag bis zum Verkauf, beim Wegzug in einen Drittstaat wird sofort besteuert.
Für das Jahr des Wegzugs ist in Österreich noch eine Steuererklärung abzugeben, getrennt nach unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die ausführliche Darstellung samt Zweitwohnsitzverordnung und der 70-Tage-Regel steht im Beitrag Umzug ins Ausland: Steuer und Meldepflichten.
Dokumente, die du mitnehmen solltest
- Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit, viele Länder verlangen sechs Monate über den Aufenthalt hinaus.
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und gegebenenfalls Scheidungsurkunde, bei Drittstaaten oft mit Apostille.
- Schul- und Ausbildungszeugnisse samt beglaubigter Übersetzung.
- Arbeitszeugnisse und Nachweise über Berufsjahre, besonders bei Punktesystemen.
- Impfpass und relevante medizinische Unterlagen.
- Führerschein, bei Drittstaaten zusätzlich den internationalen Führerschein.
- Versicherungspolizzen und Kontounterlagen.
- Von allem eine digitale Kopie in einem Cloud-Speicher, auf den du auch ohne Laptop zugreifst.
Beglaubigungen und Apostillen brauchen Zeit und können nur in Österreich besorgt werden. Kümmere dich spätestens drei Monate vor der Ausreise darum, aus dem Ausland wird es deutlich mühsamer.
Hausrat: EU oder Drittstaat
Innerhalb der EU gibt es keine Zollformalitäten. Dein Hausrat fährt wie bei einem Inlandsumzug, nur mit längerer Strecke, und du brauchst keine Liste für die Behörden.
Beim Umzug in einen Drittstaat wird der Hausrat zu Übersiedlungsgut. Gebrauchte persönliche Gegenstände bleiben in der Regel abgabenfrei, wenn du sie vor dem Umzug besessen und genutzt hast. Verlangt wird fast überall eine vollständige Inventarliste mit Wertangaben, meist auf Englisch und unterschrieben. Auskunft zu den konkreten Bestimmungen geben die Botschaften und Konsulate des Ziellands in Österreich.
Rechne bei Seefracht mit vier bis zehn Wochen ab Verladung, je nach Zielhafen. Was du in den ersten beiden Monaten brauchst, gehört ins Flug- oder Luftfrachtgepäck. Länder wie Australien und Neuseeland kontrollieren zusätzlich auf Erdreste und Pflanzenmaterial an Gartenmöbeln, Schuhen und Sportgeräten.
Was nicht mitsoll, geht vorher weg. Preise dafür stehen im Beitrag Was kostet eine Entrümpelung, zur Zwischenlagerung gibt es den Beitrag Möbel einlagern.
Was du nicht sofort kündigen solltest
- Ein österreichisches Bankkonto. Solange Rückzahlungen, Kautionen oder Steuerbescheide offen sind, brauchst du es. Viele Banken führen Konten für Personen ohne Wohnsitz weiter, frag vorher nach.
- Eine inländische Zustelladresse. Bei Freunden oder Familie, solange Verfahren laufen.
- Die Handynummer. Zwei-Faktor-Codes von österreichischen Banken und Behörden gehen auf diese Nummer. Eine Wertkarte kostet wenig und erspart viel.
- Digitale Signatur und ID Austria, soweit sie weiter nutzbar ist.
Diese vier Dinge werden regelmäßig zu früh aufgegeben und sind aus dem Ausland schwer wiederherzustellen.
Häufige Fragen zum Auswandern
Muss ich mich in Österreich abmelden, wenn ich auswandere?
Ja, beim Meldeamt der Gemeinde, des Magistrats oder des Magistratischen Bezirksamts, innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung. Das Zentrale Melderegister wird automatisch aktualisiert. Die Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht allerdings nicht.
Verliere ich mit der Abmeldung das Wahlrecht?
Du wirst aus der Wählerevidenz gestrichen. Um weiter wählen zu können, musst du dich in die Wählerevidenz beziehungsweise Europa-Wählerevidenz für Auslandsösterreicher eintragen lassen. Am besten machst du das im selben Termin wie die Abmeldung.
Bekomme ich meine österreichische Pension im Ausland?
Die Überweisung einer österreichischen Pension ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Details regelt der Pensionsversicherungsträger, deshalb gehört das vor der Ausreise geklärt. Wo die Pension besteuert wird, hängt von ihrer Art und vom Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Muss ich meinen Hausrat verzollen?
Innerhalb der EU nicht. Bei einem Drittstaat schon: Der Hausrat wird zu Übersiedlungsgut, bleibt bei gebrauchten persönlichen Gegenständen meist abgabenfrei, braucht aber eine vollständige Inventarliste mit Wertangaben, meist auf Englisch. Auskunft gibt die Botschaft des Ziellands.
Wie lange dauert die Seefracht beim Auswandern?
Je nach Zielhafen vier bis zehn Wochen ab Verladung, dazu kommen Zollabfertigung und bei Australien oder Neuseeland eine Biosicherheitskontrolle. Was du in den ersten beiden Monaten brauchst, gehört deshalb ins Flug- oder Luftfrachtgepäck.
Soll ich mein österreichisches Konto behalten?
Vorerst ja. Solange Kautionen, Rückzahlungen oder Steuerbescheide offen sind, brauchst du ein inländisches Konto. Dasselbe gilt für eine österreichische Handynummer, weil Zwei-Faktor-Codes von Banken und Behörden darauf gehen. Beides ist aus dem Ausland schwer wiederherzustellen.
So gehst du am besten vor
Starte sechs Monate vorher mit zwei Dingen: der Kündigungsfrist des Mietvertrags und einem Termin beim Steuerberater zur Wegzugsbesteuerung. Beides hat lange Vorlaufzeit und bestimmt den Rest des Zeitplans. Die Behördenwege selbst sind schnell erledigt, sie dürfen nur nicht vergessen werden.
Welches Land überhaupt in Frage kommt und wie sich die Ziele unterscheiden, steht im Vergleich Auswandern: wohin?. Für die Übersiedlung: Wir organisieren Umzüge innerhalb der EU und Übersee-Sendungen samt Inventarliste. Schick uns Zielland, Termin und Wohnungsgröße, dann steht der Preis im Angebot.