Auto ummelden nach Umzug:
Alles was du zur Kfz-Ummeldung wissen musst | Vollständig und aktuell
Robin Engelhart • 22.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Ein Umzug bringt viele Aufgaben mit sich: Von der Organisation des neuen Wohnsitzes bis hin zu wichtigen Meldepflichten. Eine dieser Aufgaben ist das Auto ummelden nach dem Umzug, ein Punkt, den du nicht übersehen solltest. In Österreich gelten klare Fristen für die Ummeldung deines KFZ, und bei deren Überschreitung können Verwaltungsstrafen drohen.
Damit du informiert bist und das Ummelden deines Autos rechtzeitig über die Bühne geht, beantworten wir dir alle wichtigen Fragen in diesem Blogbeitrag. So bist du bestens vorbereitet und riskierst keine Strafzahlungen.
Kfz Ummeldung bei Umzug - Die 3 möglichen Situationen
Wie du dein Auto ummelden musst, hängt davon ab, wohin du umziehst und welche Veränderungen sich dadurch für die Behörde ergeben. Grundsätzlich lassen sich drei Situationen unterscheiden, die wir dir im Folgenden erklären.
Situation 1: Behördenabkürzung bleibt gleich
Ziehst du innerhalb eines Bezirks oder zwischen Bezirken (z.B. vom 12. in den 3. Bezirk in Graz), die dieselbe Behördenabkürzung im Kennzeichen tragen (z. B. „G“ für Graz), musst du nichts ummelden.
In diesen Fällen übernimmt die Behörde die Anpassung der Daten automatisch im Hintergrund. Deine Zulassungsschein bleibt weiterhin gültig, auch wenn darauf noch die alte Adresse vermerkt ist.
Was versteht man unter der Behördenabkürzung?
Die Behördenabkürzung ist der erste Teil eines österreichischen Kennzeichens und zeigt an, in welchem örtlichen Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug zugelassen wurde.
Sie besteht aus ein bis drei Buchstaben, die den jeweiligen Bezirk oder die Stadt repräsentieren, wie etwa G“ für Graz, „GU“ für Graz Umgebung oder „W“ für Wien.
Situation 2 - Behördenabkürzung ändert sich, Behörde bleibt gleich
Ändert sich durch deinen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen (z. B. von „WN“ für Wiener Neustadt auf „P“ für St. Pölten), obwohl dieselbe Zulassungsbehörde zuständig bleibt, musst du diese Änderung aktiv melden.
Um die Ummeldung vorzunehmen, wende dich an die Zulassungsstelle einer Kfz-Versicherung oder direkt an die zuständige Behörde. Bringe dafür den Zulassungsschein, den neuen Meldezettel sowie dein gültiges Kennzeichen mit.
Nach der Ummeldung erhältst du ein neues Kennzeichen mit der neuen Behördenabkürzung und den aktualisierten Zulassungsschein.
Situation 3 - Behördenabkürzung und Behörde ändern sich
Wenn du in einen Bezirk oder eine Stadt ziehst, in der eine andere Behörde für die Zulassung zuständig ist, musst du dein Auto abmelden und erneut anmelden.
Ein Beispiel:
Bei einem Umzug von Graz nach Leibnitz übernimmt statt dem Magistrat Graz künftig die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz die Zuständigkeit.
Die Ab- und Neuanmeldung erledigst du bei einer Zulassungsstelle einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Bezirk deines neuen Hauptwohnsitzes. Dazu benötigst du den Zulassungsschein, dein gültiges Kennzeichen und einen Nachweis über die neue Adresse.
Digitale Vignette umregistrieren:
Wenn du ein neues Kennzeichen erhältst und eine Digitale Vignette nutzt, ist es wichtig, die ASFINAG zu informieren. Für die Umregistrierung der Digitalen Vignette wird eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro fällig und ist nur einmal durchführbar.
So stellst du sicher, dass dein Fahrzeug rechtlich korrekt registriert ist und du sorgenfrei weiterfahren kannst.
Was benötigt man bei der Kfz-Ummeldung in Österreich?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Neuer Meldezettel
- Zulassungsschein
- Bei Vertretung eine Vollmacht
- Kaufvertrag/Leasingbestätigung oder Schenkungsvertrag
- Gültiges, positives Prüfgutachten (bei Gebrauchtwagen)
Personen unter 18 Jahren müssen zusätzliche Dinge mitnehmen:
- Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten
- Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
Bei Eigenimport des Kfz:
- Verzollungsbestätigung
- Entrichtung der NoVA (Normverbrauchsabgabe)
Wo erfolgt die Kfz Ummeldung in Österreich?
Die Ummeldung deines Fahrzeugs erfolgt bei einer Zulassungsstelle, die für deinen neuen Bezirk zuständig ist. Diese Stellen werden von Versicherungsunternehmen betrieben und dürfen Änderungen in der Zulassung vornehmen.
Die nächstgelegene Zulassungsstelle kannst du auf der Website der Kfz-Zulassungsstellenauskunft schnell und einfach herausfinden.
Was kostet eine Autoummeldung in Österreich?
- Behördenanteil: 119,80 Euro
- Bearbeitungsleistung: 60,80 Euro
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1,10 Euro
- Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
-
Kennzeichentafeln:
Pkw und Lkw: 23 Euro
Motorrad 13 Euro
Motorfahrrad: 8,50 Euro
Anhänger: 11,50 Euro
Zugmaschine: 11,50 Euro - Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 28,10 Euro
Wenn zwar dieselbe Behörde örtlich zuständig ist, aber eine andere Behördenbezeichnung für das Kennzeichen vorgesehen ist (z.B. innerhalb des Sprengels einer Landespolizeidirektion), fallen Kosten nur für die neuen Kennzeichentafeln und die neue Begutachtungsplakette an.
Wie lange hat man Zeit, um sein Auto umzumelden?
Die Frist für die Ummeldung deines Autos hängt davon ab, ob sich die Zuständigkeit der Behörde durch deinen Umzug ändert:
- Neue Adresse im Bereich einer anderen Behörde: In diesem Fall musst du dein Auto gleichzeitig mit der Verlegung deines Hauptwohnsitzes ummelden.
- Neue Adresse mit anderer Behördenbezeichnung, aber derselben Behörde: Wenn die Zuständigkeit der Behörde bleibt, sich aber die Abkürzung im Kennzeichen ändert, hast du 7 Tage, die Adressänderung zu melden.
Was passiert, wenn man das Auto nicht ummeldet in Österreich?
Wenn du dein Auto nach einem Umzug in Österreich nicht ummeldest, obwohl du verpflichtet wärst, droht dir eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro. Dies gilt selbst dann, wenn die zuständige Behörde dieselbe bleibt.
Wann muss ich mein Auto im Ausland anmelden?
Wenn du ins Ausland ziehst, musst du dein Auto sowohl in Österreich abmelden und im Zielland anmelden. Die Abmeldung erledigst du bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde in Österreich.
Fristen und Anforderungen für die Kfz-Anmeldung sind im Ausland länderspezifisch. Die Informationen bekommst du von der Meldebehörde/Zulassungsbehörde im Zielland.
Dank einer EU-Richtlinie sind die Zulassungsdokumente innerhalb der EU standardisiert, was die Anerkennung und das Verständnis erleichtert. Dennoch unterscheiden sich die Schritte zur Anmeldung von Land zu Land.
Wichtige Punkte, die du für die Kfz-Anmeldung im Ausland beachten solltest:
- Informiere dich über die Einfuhr- und Zulassungsvoraussetzungen im Zielland.
- Stelle sicher, dass deine Fahrzeugpapiere vollständig und aktuell sind.
- Kläre, ob Zollbestimmungen für die Einfuhr deines Autos gelten.
- Prüfe, ob eine technische Inspektion im Zielland erforderlich ist.
- Schließe eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine umfassende Kfz-Versicherung im neuen Land ab.
Fazit: So gelingt die Auto Ummeldung nach dem Umzug.
Die Ummeldung deines Kfzs nach dem Umzug kann je nach Situation unterschiedlich ablaufen. Damit du den Überblick behältst, haben wir die wichtigsten Informationen in der folgenden Tabelle zusammengefasst: